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   OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19   

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OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19 (https://dejure.org/2019,14134)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.05.2019 - 1 B 32/19 (https://dejure.org/2019,14134)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. Mai 2019 - 1 B 32/19 (https://dejure.org/2019,14134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.06.1999 - III ZR 248/98

    Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz durch Amtspfleger

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
    Die Übertragung auf einen konkreten Bediensteten soll eine persönliche und individuelle Betreuung des Mündels gewährleisten (BGH, Urt. v. 17.06.1999 - III ZR 248/98 - juris Rn. 11).

    vom 17. Juni 1999 - III ZR 248/98 -, juris Rn. 11).

  • VGH Hessen, 22.11.2000 - 9 UZ 3294/00

    Zustellung ans Jugendamt als Amtsvormund; Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
    Vormund und damit auch gesetzlicher Vertreter bleibt das Jugendamt als Behörde (BGH, Beschl. v. 20.6.1966 - IV ZB 60/66 -, NJW 1966, 1808; Bay. LSG, Urt. v. 13.02.2007 - L 15 VG 1/06 - juris Rn. 24; Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 UZ 3294/00.A - juris Rn. 7; Veit, in: Staudinger, BGB (2014), § 1791b Rn. 19).

    Die Gründe der Rechtssicherheit und -klarheit, aus denen die Rechtsprechung bei der Zustellung von Entscheidungen des BAMF oder der Gerichte für die Passivvertretung des Mündels nur auf das Jugendamt als Behörde und nicht auf den Bediensteten im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII abstellt (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 16.10.2018 A 5 K 7980/17 - juris Rn. 15; Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 UZ 3294/00.A - juris Rn. 6 f.; BSG, Urt. v. 23.6.1960 - 4 RJ 70/58 - juris Rn. 15; KG, Beschl. v. 26.02.1974 - 1 W 60/74 - FamRZ 1976, 371), sind daher in der vorliegenden Konstellation nicht tangiert.

  • BSG, 23.06.1960 - 4 RJ 70/58
    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
    Ob auch ein anderer als der nach § 55 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII mit der Ausübung der Aufgaben des Amtsvormunds betraute Bedienstete im Außenverhältnis wirksame Erklärungen für das Mündel abgegeben kann, ist in der Rechtsprechung bislang nicht geklärt (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1960 - 4 RJ 70/58 -, juris, Rn. 15 und KG, Beschl. v. 26.02.1974 - 1 W 60/74 - FamRZ 1976, 371, die dies jeweils ausdrücklich offen lassen).

    Die Gründe der Rechtssicherheit und -klarheit, aus denen die Rechtsprechung bei der Zustellung von Entscheidungen des BAMF oder der Gerichte für die Passivvertretung des Mündels nur auf das Jugendamt als Behörde und nicht auf den Bediensteten im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII abstellt (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 16.10.2018 A 5 K 7980/17 - juris Rn. 15; Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 UZ 3294/00.A - juris Rn. 6 f.; BSG, Urt. v. 23.6.1960 - 4 RJ 70/58 - juris Rn. 15; KG, Beschl. v. 26.02.1974 - 1 W 60/74 - FamRZ 1976, 371), sind daher in der vorliegenden Konstellation nicht tangiert.

  • OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18

    Inobhutnahme nach dem SGB VIII - Altersfeststellung; ärztliche Untersuchung;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
    Untersuchungsergebnis im Altersfeststellungsverfahren nicht verwertbar (OVG Bremen, Beschl. v. 4.6.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 34 ff.).

    aa) Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die von der Mitarbeiterin des Jugendamtes (Fachdienst Amtsvormundschaft) Frau C. am 19. Juli 2018 abgegebene Einwilligungserklärung aber nicht schon deshalb unwirksam, weil sie ihrem Wortlaut nach "als Notvertretung gem. § 42a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII" abgegeben wurde und ein solches Notvertretungsrecht nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 33) hier nicht mehr bestand, weil das Amtsgericht Bremen bereits im Juni 2018 das Jugendamt zum Vormund bestellt hatte.

  • OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 82/18

    Inobhutnahme - Inobhutnahme; medizinische Altersfeststellung;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
    Das Verwaltungsgericht geht auch zutreffend davon aus, dass die am 19. Dezember 2017 durchgeführte qualifizierte Inaugenscheinnahme die Zweifel an der Altersangabe des Antragstellers weder in die eine noch in die andere Richtung ausgeräumt hat und daher von der Antragsgegnerin eine ärztliche Untersuchung nach § 42f Abs. 2 Satz 1 SGB VIII von Amts wegen zu veranlassen war (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.06.2018 - 1 B 82/18 - juris Rn. 17).

    a) Dass das Gutachten des UKE vom 15. Januar 2018 nicht verwertbar ist, weil es den Anforderungen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 4.6.2018 - 1 B 82/18 - juris) nicht genügt, ist unstreitig.

  • BGH, 20.06.1966 - IV ZB 60/66

    Form einer Einwilligungserklärung des Jugendamts

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
    Vormund und damit auch gesetzlicher Vertreter bleibt das Jugendamt als Behörde (BGH, Beschl. v. 20.6.1966 - IV ZB 60/66 -, NJW 1966, 1808; Bay. LSG, Urt. v. 13.02.2007 - L 15 VG 1/06 - juris Rn. 24; Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 UZ 3294/00.A - juris Rn. 7; Veit, in: Staudinger, BGB (2014), § 1791b Rn. 19).
  • VG Freiburg, 16.10.2018 - A 5 K 7980/17

    Zustellung eines Verwaltungsakts an Minderjährigen mit Amtsvormund;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
    Die Gründe der Rechtssicherheit und -klarheit, aus denen die Rechtsprechung bei der Zustellung von Entscheidungen des BAMF oder der Gerichte für die Passivvertretung des Mündels nur auf das Jugendamt als Behörde und nicht auf den Bediensteten im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII abstellt (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 16.10.2018 A 5 K 7980/17 - juris Rn. 15; Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 UZ 3294/00.A - juris Rn. 6 f.; BSG, Urt. v. 23.6.1960 - 4 RJ 70/58 - juris Rn. 15; KG, Beschl. v. 26.02.1974 - 1 W 60/74 - FamRZ 1976, 371), sind daher in der vorliegenden Konstellation nicht tangiert.
  • LSG Bayern, 13.02.2007 - L 15 VG 1/06

    Anspruch eines von Angehörigen sexuell Missbrauchten auf Gewährung von

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
    Vormund und damit auch gesetzlicher Vertreter bleibt das Jugendamt als Behörde (BGH, Beschl. v. 20.6.1966 - IV ZB 60/66 -, NJW 1966, 1808; Bay. LSG, Urt. v. 13.02.2007 - L 15 VG 1/06 - juris Rn. 24; Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 UZ 3294/00.A - juris Rn. 7; Veit, in: Staudinger, BGB (2014), § 1791b Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2000 - 20 W 549/99

    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
    Daher sind die Aufgaben des Amtsvormundes von dem Bediensteten des Jugendamtes, dem sie übertragen wurden, grundsätzlich selbst wahrzunehmen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.04.2000 - 20 W 549/99 - juris Rn 4).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
    Auch bei der Frage, ob jemand als Vertreter handelt, kommt es nämlich auf den objektiven Erklärungswert an, darauf also, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben für den Empfänger darstellt (BGH, Urt. v. 5.10.1961, VII ZR 207/60 - NJW 1961, 2251 [2253]).
  • OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15

    Anspruch von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber dem

  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 12 CE 16.2333

    Zum behördlichen Verfahren zur Altersfeststellung eines möglicherweise

  • OVG Bremen, 26.07.2016 - 1 B 150/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; mündliche Verhandlung; unbegleiteter ausländischer

  • OVG Hamburg, 22.11.2023 - 4 So 59/23

    (Bewilligung von Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege für das Mündel

    Daher sind die Aufgaben des Amtsvormunds von dem Bediensteten des Jugendamtes, dem sie übertragen wurden, grundsätzlich selbst wahrzunehmen; der Bedienstete ist bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben ausschließlich dem Interesse des Mündels verpflichtet und verfügt über einen eigenen Beurteilungsspielraum, in dessen Grenzen er Weisungen der Leitung des Jugendamtes nicht entgegenzunehmen braucht (vgl. BGH, Urt. v. 17.6.1999, III ZR 248/98, juris Rn. 11; OVG Bremen, Beschl. v. 10.5.2019, 1 B 32/19, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Solche Vertretungsfälle müssen jedoch amtsintern verbindlich geregelt werden, damit die besondere gesetzliche Stellung des nach § 55 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII mit der Ausübung der Vormundschaft betrauten Bediensteten geschützt bleibt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.5.2019, 1 B 32/19, juris Rn. 22).

  • KG, 13.11.2019 - 3 UF 107/19

    Beendigung der Vormundschaft wegen Volljährigkeit: Altersfeststellung bei einem

    Erfolgt die Untersuchung von Amts wegen, darf nach dem Wortlaut des Gesetzes gemäß § 42f Abs. 2 Satz 3 SGB VIII die Untersuchung nur mit Einwilligung der betroffenen Person und seines Vertreters durchgeführt werden (a. A. Bohnert in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand: 01/2018, § 42f Rn. 11, der die Einwilligung des jungen Menschen - wie in § 630d Abs. 1 BGB - für ausreichend hält; dagegen OVG Bremen, Urteil vom 10. Mai 2019 - 1 B 32/19 -, juris Rn. 14 ff; Kirchhoff in: jurisPK-SGB VIII Schlegel/Voelzke, 2. Aufl. 2018, § 42f Rn. 54).
  • VG Minden, 12.12.2022 - 3 K 2322/22
    vgl. nur OVG Bremen, Urteil vom 10.05.2016 - 1 B 32/19 -, juris, Rn. 20.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19   

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BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19 (https://dejure.org/2019,13934)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.2019 - 1 B 32.19 (https://dejure.org/2019,13934)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 2019 - 1 B 32.19 (https://dejure.org/2019,13934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Ungesicherte Prognoseentscheidung zur Verfolgungsgefahr des Asylbewerbers; Fehlen einer hinreichenden Darlegung eines Verfahrensmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Ungesicherte Prognoseentscheidung zur Verfolgungsgefahr des Asylbewerbers; Fehlen einer hinreichenden Darlegung eines Verfahrensmangels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2018 - 2 LB 570/18

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit; Deserteur; Desertion; Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19
    Nach den Ausführungen zu 1. musste das Berufungsgericht auch nicht mit Blick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. März 2018 von der angekündigten Entscheidung durch Beschluss nach § 130a VwGO absehen, zumal in dem Anhörungsschreiben auch auf einen Beschluss hingewiesen worden war (OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 LB 570/18 -), in dem sich das Berufungsgericht mit jener Entscheidung bereits auseinandergesetzt hatte.

    c) Nicht dargelegt wird weiterhin, in Bezug auf welche entscheidungserheblich herangezogenen Tatsachen des Lageberichts des Auswärtigen Amtes vom 13. November 2018, auf den das Berufungsgericht mit Verfügung vom 11. Januar 2019 unter Übersendung einer Erkenntnismittelliste ausdrücklich unter Bezeichnung einer Entscheidung, in der dieser bereits bewertet worden war (OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 LB 570/18 -), hingewiesen hatte, dem Kläger das rechtliche Gehör versagt geblieben sein könnte.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19
    Mit dem Grad der Schwierigkeit der Rechtssache wächst daher zugleich auch das Gewicht der Gründe, die gegen die Anwendung des § 130a VwGO und für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sprechen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 und vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).

    Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289).

  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19
    Der Kläger, der im erstinstanzlichen Verfahren auf mündliche Verhandlung verzichtet hatte (zur Zulässigkeit der Entscheidung nach § 130a VwGO in Fällen, in denen in erster Instanz eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat oder dem Berufungskläger jedenfalls eröffnet war, s. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123), hat in seinem Schriftsatz vom 26. Januar 2019 nicht ausgeführt, warum nicht nur eine Fortschreibung der Leitentscheidung des Berufungsgerichts vom 27. Juni 2017, sondern auch der in der Anhörungsverfügung ausdrücklich benannten weiteren Entscheidungen sowie der in der übermittelten Erkenntnismittelliste Syrien (Stand 21. November 2018) benannten Entscheidungen des Berufungsgerichts erforderlich sein könnte.
  • BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07

    Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19
    Auch ein Beweisantrag zu einer für erforderlich gehaltenen Sachverhaltsermittlung zu einer bestimmten Beweistatsache (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 5 B 157.07 - juris), etwa zum "Verhalten des Regimes in Friedenszeiten", wurde weder gestellt noch angekündigt.
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19
    Die Beschwerde setzt sich überdies auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem im Asylverfahren erforderlichen Grad richterlicher Überzeugungsgewissheit für die tatbestandlich erforderliche "beachtliche Wahrscheinlichkeit" drohender Verfolgung auseinander (s. nur BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 22 und vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32), an der das Bundesverwaltungsgericht auch in jüngerer Zeit festgehalten hat (s. etwa Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120.17 - juris).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19
    Die Beschwerde setzt sich überdies auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem im Asylverfahren erforderlichen Grad richterlicher Überzeugungsgewissheit für die tatbestandlich erforderliche "beachtliche Wahrscheinlichkeit" drohender Verfolgung auseinander (s. nur BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 22 und vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32), an der das Bundesverwaltungsgericht auch in jüngerer Zeit festgehalten hat (s. etwa Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120.17 - juris).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19
    Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht außergewöhnlich große Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ); abzustellen ist insoweit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2018 - 2 L 238/13

    Verfolgung syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • EuGH, 26.07.2017 - C-348/16

    Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU -

  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 14 A 837/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei

  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85

    HELMERS c. SUÈDE

  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor

  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

  • BVerwG, 20.01.1998 - 3 B 1.98

    Einstimmigkeit bei Entscheidung über die Unbegründetheit einer Berufung -

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrische Staatsangehörige, kurdischer

  • VG Schwerin, 30.10.2018 - 3 A 1334/17

    Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)

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